Integrationskurs und Online-Integrationskurs

Wir sind zugelassener Integrationskursträger vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Im Sprachkurs erlernen Sie die deutsche Sprache bis zum Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. Hierdurch können Sie sich im Alltag zurechtfinden und selbst verständigen. Im Orientierungskurs erhalten Sie Kenntnisse zur Rechtsordnung, Geschichte und Kultur Deutschlands.


Inhalte

Einstufungstest

Sie absolvieren vor Beginn des Kurses einen Einstufungstest, um die für Sie passende Förderung zu erhalten.

Sprachkurs

  • Basissprachkurs: u. a. Einkaufen und Wohnen, Gesundheit, Arbeit und Beruf, Ausbildung und Erziehung von Kindern, Freizeit und soziale Kontakte, Medien und Mediennutzung
  • Aufbausprachkurs: Moderne Informationstechniken, Gesellschaft / Staat, Beziehungen zu anderen Menschen, Kulturen und Weltanschauungen

Orientierungskurs

  • Themengebiete: Rechtsordnung (u. a. Staatsaufbau, Länder und Kommunen, Rechtsstaat, Grundrechte, Pflichten der Einwohner), Geschichte der Bundesrepublik Deutschland , Kultur (u. a. Menschenbild, religiöse Vielfalt)

Rahmenbedingungen

  • Umfang Sprachkurs: 600 UE
  • Umfang Orientierungskurs: 100 UE
  • die Kurse finden in Vollzeit oder Teilzeit statt (Vollzeit: 40 UE/ Woche)
  • Teilnahmezeiten: 08:00 - 15:00 Uhr

 Regionale zusätzliche Angebote

  • spezielle Integrationskurs für Jugendliche
  • Intensivkurse
  • Teilzeitintegrationskurs kombinierbar mit anderen Maßnahmen

Zielgruppe

Berechtigt zur Teilnahme sind:

  • alle Spätaussiedler:innen, die ab 01. Januar 2005 in Deutschland aufgenommen wurden und neu zuwandernde Menschen mit auf Dauer angelegtem Aufenthaltsstatus,
  • Ausländer:innen mit Aufenthaltstitel, die bereits länger (ab 01. Januar 2005 die erste Aufenthaltserlaubnis erhielten) in Deutschland leben,
  • Ausländer:innen mit Aufenthaltstitel, die bereits länger (ab 01. Januar 2005 die erste Aufenthaltserlaubnis erhielten) in Deutschland leben, EU-Bürger oder deutsche Staatsangehörige, die nicht ausreichend Deutsch sprechen und besonders integrationsbedürftig sind (auf Antrag im Rahmen verfügbarer Kursplätze.

Verpflichtet zur Teilnahme sind:

  • neu zugewanderte Menschen, die sich nicht auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen können bzw. die noch nicht über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen,
  • Ausländer:innen, die besonders integrationsbedürftig sind und von der Ausländerbehörde zur Teilnahme aufgefordert werden,
  • Ausländer:innen, die Leistungen nach SGB II beziehen und von den Trägern der Grundsicherung wegen mangelnder Deutschkenntnisse zur Teilnahme aufgefordert werden.

Förderumfang

  • Teilnahmeberechtigung der Ausländerbehörde
  • Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein - sprechen Sie mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihres Jobcenters.
  • Fahrtkostenzuschuss
  • sonstige Fördermöglichkeiten - kontaktieren Sie uns, wir informieren Sie gerne.

Abschluss

  • Der Abschlusstest besteht aus einem Sprachtest und einem Test am Ende des Orientierungskurses „Leben in Deutschland“ (LiD) genannt.
  • Wenn Sie im Sprachtest ausreichende Deutschkenntnise (Sprachniveau B1) nachweisen und den Test "Leben in Deutschland" bestehen, haben Sie den Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen.
  • Sie erhalten ein Zertifikat "Integrationskurs".
  • Die Teilnahme am Abschlusstest ist kostenlos.

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