Leitende Pflegefachkraft
Durch die Weiterbildung zur leitenden Pflegefachkraft nach §§ 71 (3), 113 SGB XI erwerben Sie Kenntnisse zur Übernahme von Leitungstätigkeiten in Pflegebetrieben. Sie leisten einen positiven Beitrag zum Lebensabend alter Menschen. Pflegekräfte werden zunehmend gebraucht. Eine Tätigkeit verspricht damit eine sichere Zukunft und Entwicklungs- sowie Aufstiegsmöglichkeiten.
Inhalte
Übergreifender Schwerpunkt für alle Themen ist die Qualitätssicherung entsprechend § 113 SGB XI. (Es werden hier einige wesentlichen Inhalte exemplarisch aufgeführt)):
- Personalführung (Mitarbeitermotivation, Konfliktbewältigungsstrategien, Gesprächsführung)
- Pflegemanagement (Pflegeleitbilder, Pflegekonzepte, Personalfragen)
- Betriebswirtschaft (Finanzierung und Pflege, Pflegebuchführungsverordnung)
- Rechtslehre (Arbeitsrecht, Betreuungsrecht, Vertragsrecht)
- Marketing (Präsentation und Behauptung am Markt)
- Abschlusskolloquium
Abschlussart
- Prüfung/Kolloquium
- Qualifiziertes Trägerzertifikat
Teilnahmevoraussetzungen
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in oder Altenpfleger/in
Zeitlicher Umfang
68 Wochen
Förderung
- Bildungsgutschein - lassen Sie sich von Ihrem Ansprechpartner der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters beraten.
- Eine berufsbegleitende Qualifizierung kann durch das Programm WeGebAU der Agentur für Arbeit durch Gewährung eines Arbeitsentgeltzuschusses gefördert werden. Bei einer Betriebsgröße von bis zu 5 Mitarbeitern ist die Zahlung eines Arbeitsentgeltzuschusses von 100 % möglich.
Wismar
Rostocker Str. 2 a-c
23970 Wismar
Manuela Welker
Rostocker Str. 2 a-c
23970 Wismar
Kursanfrage für Leitende Pflegefachkraft