bb Bildungsangebote für Beschäftigte


Umschulung zum/zur Kranken- und Altenpflegehelfer/in

Als Kranken- und Altenpflegehelfer/in kümmern Sie sich um das körperliche und seelische Wohlbefinden von Menschen, die selbst nicht mehr dazu in der Lage sind. Pflegekräfte werden zunehmend gebraucht. Eine Tätigkeit verspricht damit eine sichere Zukunft und Entwicklungs- sowie Aufstiegsmöglichkeiten. Durch die Umschulung zum/zur Kranken- und Altenpflegehelfer/-in erweitern Sie Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt, indem Sie einen staatlich anerkannten Abschluss erlangen.


Inhalte

gemäß Verordnung über den Beruf des/der Kranken– und Altenpflegehelfers/in

  • theoretische Grundlagen in das pflegerische Handeln einbeziehen
  • an der personen- und situationsbezogenen Pflege mitwirken
  • Handeln in Notfällen, Erste Hilfe
  • Kommunikation in der Pflege
  • Gesundheitsförderung u. Prävention, Rehabilitation
  • kranke und alte Menschen bei der Lebensgestaltung unterstützen
  • institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen beim pflegerischen Handeln berücksichtigen
  • berufliches Selbstverständnis entwickeln
  • praktische Ausbildung im Krankenhaus (operativer und konservativer Bereich), in Einrichtungen der stationären Altenhilfe, ambulanten Pflegediensten
  • mündliche und praktische Prüfung
  • Praktikum

Abschlussart

staatliche Prüfung zum/zur Kranken- und Altenpflegehelfer/in

Teilnahmevoraussetzungen

  • Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schul-ausbildung oder...
  • eine mind. 2-jährige berufliche Tätigkeit in der Alten- und Krankenpflegehilfe (nachzuweisen durch Vorlage der Zeugnisse) und...
  • gesundheitliche und persönliche Eignung zur Ausübung des Berufes

Zeitlicher Umfang

18 Monate (800 Stunden Theorie, 1400 Stunden Praxis in Pflegeeinrichtungen)


Förderung

  • Bildungsgutschein - lassen Sie sich von Ihrem Ansprechpartner der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters beraten.
  • Eine berufsbegleitende Qualifizierung kann durch das Programm WeGebAU der Agentur für Arbeit durch Gewährung eines Arbeitsentgeltzuschusses gefördert werden. Bei einer Betriebsgröße von bis zu 5 Mitarbeitern ist die Zahlung eines Arbeitsentgeltzuschusses von 100 % möglich.

Wismar
Rostocker Str. 2 a-c
23970 Wismar
E-Mail: wismar@bb-gesellschaft.de
Tel.: 03841 . 640 929 10
Fax: 03841 . 640 929 19
Manuela Welker
Rostocker Str. 2 a-c
23970 Wismar
E-Mail: wismar@bb-gesellschaft.de
Tel.: 03841 . 640 929 10
Fax: 03841 . 640 929 19
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